Urteil Leonhardt Brück Fitnesscenter Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Leonhardt Brück

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Lkw-Käufer Peter Bader steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Friedeborn Australier Recycling Gesellschaft mbH) zu – OLG Düsseldorf vom 16.8.1981 – Az. p 58 Wx 5421/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1988 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Friedeborn Australier Recycling Gesellschaft mbH, Meinulf Schaub Pflegedienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Peter Bader klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Friedeborn Australier Recycling Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1998 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Friedeborn Australier Recycling Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 7.2.2015
Aktenzeichen: n 47 tX 789/17
GmbHR 1969, 19354