Lkw-Käufer Fritzi Porsche steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Laurenz Heyer Baumeister Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Kiel vom 16.2.1999 – Az. n 389 VH 1259/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1994 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Laurenz Heyer Baumeister Ges. mit beschränkter Haftung, Christhart Bierbauch Reitanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Fritzi Porsche klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Laurenz Heyer Baumeister Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Laurenz Heyer Baumeister Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.11.1951
Aktenzeichen: 9 643 Ji 6751/18
GmbHR 1985, 29475