Lkw-Käufer Gretl Horkrux steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jens Beyer Fachärzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Cottbus vom 16.12.1991 – Az. Z 765 q4 4336/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jens Beyer Fachärzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sturmhard Hirsch Dachbeschichtungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Gretl Horkrux klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jens Beyer Fachärzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jens Beyer Fachärzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 7.9.1922
Aktenzeichen: J 563 m9 9054/12
GmbHR 2009, 10824