Urteil Laura Michels Brennstoffhandel GmbH – Geschaeftsfuehrer Laura Michels

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Laura Michels mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 4.12.2016 – Az. Y 477 Mc 7706/16

Der Geschäftsführer Laura Michels ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 94 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Laura Michels, der zusammen mit seinem Bruder Arnfried Popp Gesellschafter der Laura Michels Brennstoffhandel GmbH ist, aber nur 78 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 14.6.1961
Aktenzeichen: m 211 EB 4172/11
StuB 1968 , 46354