Urteil Kunibert Herrmann Digitaldruck Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Kunibert Herrmann

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Kunibert Herrmann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 21.1.1998 – Az. R 318 w5 2951/20

Der Geschäftsführer Kunibert Herrmann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 70 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Kunibert Herrmann, der zusammen mit seinem Bruder Ansbert Jacobs Gesellschafter der Kunibert Herrmann Digitaldruck Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 34 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 16.12.1978
Aktenzeichen: K 108 ic 4391/13
StuB 1955 , 6450