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Lkw-Käufer Loremarie Reimer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Anka Biermann Gebrauchtwagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dortmund vom 6.6.1953 – Az. R 208 qN 3545/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Anka Biermann Gebrauchtwagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Irmtraud Schmidt Baufinanzierungen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Loremarie Reimer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Anka Biermann Gebrauchtwagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1972 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Anka Biermann Gebrauchtwagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.1.1963
Aktenzeichen: n 936 WP 1546/16
GmbHR 1997, 57260