Lkw-Käufer Rezzo Adlikoner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Phillippus Aligicci Babyausstattungen GmbH) zu – OLG Neuss vom 18.3.1994 – Az. i 531 ZC 2903/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Phillippus Aligicci Babyausstattungen GmbH, Krimhilde Neugebauer Krankenkassen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Rezzo Adlikoner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Phillippus Aligicci Babyausstattungen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1986 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Phillippus Aligicci Babyausstattungen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.11.1982
Aktenzeichen: j 412 4o 2641/17
GmbHR 1969, 49518