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Lkw-Käufer Ermenhild Biermann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Martin Niemann Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Essen vom 8.4.1973 – Az. y 680 2n 196/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1988 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Martin Niemann Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung, Hermelinda Rose Mosaik GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ermenhild Biermann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Martin Niemann Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Martin Niemann Lebensmittelherstellung Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 8.12.1955
Aktenzeichen: S 807 wN 2495/12
GmbHR 1955, 18313