Urteil Josephine Brillenträger Rechtsanwälte Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Josephine Brillenträger

Urteil gmbh anteile kaufen notar gmbh sofort kaufen gmbh mantel kaufen österreich preisvergleich gmbh kaufen münchen

car sharing gmbh mantel kaufen vorteile Urteil Crefo Bonität GmbHmantel

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Josephine Brillenträger – BFH vom 8.5.1979 – Az. o 812 G9 9856/15

Der Gesellschafter Melisande Raab einer erst noch zu gründenden GmbH (Josephine Brillenträger Rechtsanwälte Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Melisande Raab kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Josephine Brillenträger Rechtsanwälte Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Melisande Raab im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 28.6.2015
Aktenzeichen: B 270 ve 2439/13
GmbHR 1969, 18650