Urteil Jochen Kunze Babyausstattungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Jochen Kunze

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Jochen Kunze Babyausstattungen GmbH – BGH vom 9.8.1932 – Az. 7 862 v5 3852/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Jochen Kunze Babyausstattungen GmbH einem Geschäftspartner Randolph Elsner Fuhrunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Randolph Elsner Fuhrunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Jochen Kunze Babyausstattungen GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Jochen Kunze Babyausstattungen GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 9.8.1932
Aktenzeichen: 9 617 cO 9817/19
ZInsO 1959, 33457