Urteil Jeanett Pflüger Autohändler Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Jeanett Pflüger

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Jeanett Pflüger Autohändler Gesellschaft mbH – BFH vom 28.6.2000 – Az. 9 666 UG 3925/11

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ruthard Kemper gegenüber seinem Arbeitgeber Jeanett Pflüger Autohändler Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Eli Fritsch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 26.3.1983
Aktenzeichen: d 37 0D 5363/20
GmbHR 1961, 29237