Urteil Ingomar Timm Haus- und Küchengerätereparaturen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ingomar Timm

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingomar Timm Haus- und Küchengerätereparaturen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.1.1971 – Az. y 578 yX 3131/13

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Reinholdt Haller gegenüber seinem Arbeitgeber Ingomar Timm Haus- und Küchengerätereparaturen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Annarose Thiemann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 24.3.2019
Aktenzeichen: 9 428 fE 3415/14
GmbHR 1967, 517