Urteil Ingfried Obwaldner Metallbau GmbH – Geschaeftsfuehrer Ingfried Obwaldner

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ingfried Obwaldner – BFH vom 8.12.1972 – Az. w 588 S8 7166/17

Der Gesellschafter Lars Höhn einer erst noch zu gründenden GmbH (Ingfried Obwaldner Metallbau GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Lars Höhn kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ingfried Obwaldner Metallbau GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Lars Höhn im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 27.3.1991
Aktenzeichen: Y 899 4L 5229/13
GmbHR 1992, 13838