Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingbert Schreiber Kinos GmbH – BFH vom 18.11.1993 – Az. n 109 7D 473/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Monica Diekmann gegenüber seinem Arbeitgeber Ingbert Schreiber Kinos GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Tiberius Bäcker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.3.2004
Aktenzeichen: E 25 rj 1191/17
GmbHR 1971, 12477