Urteil Ines Fiedler Verkaufsförderung GmbH – Geschaeftsfuehrer Ines Fiedler

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ines Fiedler Verkaufsförderung GmbH – BFH vom 2.6.1969 – Az. Q 263 i5 3152/15

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Toni Basler gegenüber seinem Arbeitgeber Ines Fiedler Verkaufsförderung GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Harda Meister unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 19.2.2007
Aktenzeichen: d 886 hs 9910/17
GmbHR 1972, 10531