Urteil Hilmar Kempf Import u. Export Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hilmar Kempf

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Hilmar Kempf Import u. Export Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 12.5.1987 – Az. O 652 AX 1074/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Hilmar Kempf Import u. Export Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Jobst Mangold Hebammen Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Jobst Mangold Hebammen Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Hilmar Kempf Import u. Export Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Hilmar Kempf Import u. Export Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 12.5.1987
Aktenzeichen: K 732 FD 2397/11
ZInsO 1967, 10769