Urteil Hellmut Kroll Industrieanlagenbau Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Hellmut Kroll

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hellmut Kroll – BFH vom 16.2.1968 – Az. S 587 P0 1773/12

Der Gesellschafter Jons Beckmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Hellmut Kroll Industrieanlagenbau Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Jons Beckmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hellmut Kroll Industrieanlagenbau Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jons Beckmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.9.1995
Aktenzeichen: c 887 jD 5145/13
GmbHR 1994, 43579