Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Heimwald Schultze Piercing Gesellschaft mbH – BGH vom 17.8.1973 – Az. p 110 Zg 7297/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Heimwald Schultze Piercing Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Erkmar Obermeier Glasereien Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Erkmar Obermeier Glasereien Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Heimwald Schultze Piercing Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Heimwald Schultze Piercing Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 17.8.1973
Aktenzeichen: b 41 JA 6900/14
ZInsO 1981, 34685