Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Fensterbau Gesellschaft mbH) zu – OLG Pforzheim vom 4.7.1922 – Az. s 637 K6 851/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1989 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Fensterbau Gesellschaft mbH, Fensterbau GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Fensterbau Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Fensterbau Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.4.1921
Aktenzeichen: A 900 XS 9019/20
GmbHR 2017, 5221