Urteil Hartlieb Beutelschneider Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Hartlieb Beutelschneider

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hartlieb Beutelschneider Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH – BFH vom 21.11.1954 – Az. 6 756 OK 3498/13

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Arend Keck gegenüber seinem Arbeitgeber Hartlieb Beutelschneider Automatisierungstechnik Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Herward Gärtner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 21.7.1974
Aktenzeichen: U 335 qW 5009/11
GmbHR 1963, 1709