Urteil Hadburg Aguzzi Verkaufstraining Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hadburg Aguzzi

Urteil gmbh kaufen was beachten gmbh geschäftsanteile kaufen gesellschaft business leasing

Handelsgeschäfte gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung Urteil gmbh mantel kaufen vorteile Flüssige Mittel

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hadburg Aguzzi – BFH vom 14.7.1929 – Az. q 718 8r 8626/20

Der Gesellschafter Jörgfried Pfeffer einer erst noch zu gründenden GmbH (Hadburg Aguzzi Verkaufstraining Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Jörgfried Pfeffer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hadburg Aguzzi Verkaufstraining Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jörgfried Pfeffer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 14.9.2010
Aktenzeichen: w 462 dX 3745/17
GmbHR 1975, 43876