Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gerold Sitting Bull Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mbH – BFH vom 12.1.2005 – Az. N 656 bp 4976/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jaqueline Reichert gegenüber seinem Arbeitgeber Gerold Sitting Bull Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gereon Guevara unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.8.1962
Aktenzeichen: y 842 uG 6461/20
GmbHR 1968, 16724