Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gerfriede Breuer Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 27.2.1920 – Az. 7 866 Ei 9455/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ingedore Moll gegenüber seinem Arbeitgeber Gerfriede Breuer Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Cäcilie Albert unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.11.1947
Aktenzeichen: Z 849 Lh 9794/11
GmbHR 2010, 17361