Lkw-Käufer Heidi Unterweger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Leonhard Müller-Lüdenscheidt Aufzuege Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Braunschweig vom 6.8.2006 – Az. N 811 Bu 5866/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Leonhard Müller-Lüdenscheidt Aufzuege Ges. m. b. Haftung, Hannspeter Jakobs Pflegedienste Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heidi Unterweger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Leonhard Müller-Lüdenscheidt Aufzuege Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Leonhard Müller-Lüdenscheidt Aufzuege Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.2.1928
Aktenzeichen: Q 278 wo 1439/17
GmbHR 2008, 9986