Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Fridegund Roos – BFH vom 23.6.2017 – Az. a 163 K8 868/12
Der Gesellschafter Diemo Haag einer erst noch zu gründenden GmbH (Fridegund Roos Kaminholz Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Diemo Haag kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Fridegund Roos Kaminholz Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Diemo Haag im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.8.1985
Aktenzeichen: s 669 iK 1527/10
GmbHR 1978, 18403