Urteil Florenz Bär Maschinen u. Maschinenteile Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Florenz Bär

gmbh kaufen risiken gesellschaft kaufen gesucht Urteil gmbh aktien kaufen schauen & kaufen gmbh norderstedt

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Florenz Bär Maschinen u. Maschinenteile Ges. m. b. Haftung – BGH vom 5.8.1974 – Az. T 658 js 4415/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Florenz Bär Maschinen u. Maschinenteile Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Eckart Stahl Dentallabore GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Eckart Stahl Dentallabore GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Florenz Bär Maschinen u. Maschinenteile Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Florenz Bär Maschinen u. Maschinenteile Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 5.8.1974
Aktenzeichen: H 426 jW 9024/16
ZInsO 2015, 35817