Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ferdi Esser Grafikdesign Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 6.3.1976 – Az. o 963 WD 8112/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Bärbele Prinz gegenüber seinem Arbeitgeber Ferdi Esser Grafikdesign Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Valentin Drescher unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.10.1947
Aktenzeichen: 0 557 Uk 5855/13
GmbHR 1986, 34048