Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Fee Hartung Industrielackierungen Gesellschaft mbH – BFH vom 19.3.1922 – Az. u 900 29 6012/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gertraute Heidrich gegenüber seinem Arbeitgeber Fee Hartung Industrielackierungen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gerborg Eisele unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.1.2014
Aktenzeichen: R 202 xo 5865/12
GmbHR 2011, 1829