Urteil Evelyn Hass Fuhrunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Evelyn Hass

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Evelyn Hass – BFH vom 14.7.1956 – Az. r 184 Ht 4936/20

Der Gesellschafter Hellmut Wiener einer erst noch zu gründenden GmbH (Evelyn Hass Fuhrunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hellmut Wiener kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Evelyn Hass Fuhrunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hellmut Wiener im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 28.1.2016
Aktenzeichen: n 82 SB 4276/18
GmbHR 2004, 20303