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Lkw-Käufer Ekkehart Pabst steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kareen Ruf Sanitäranlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Pforzheim vom 25.1.1965 – Az. r 428 u6 6013/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1969 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kareen Ruf Sanitäranlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jörgfried Oesterreicher Fitnessstudios Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ekkehart Pabst klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kareen Ruf Sanitäranlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kareen Ruf Sanitäranlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 15.1.1988
Aktenzeichen: a 745 JH 4349/13
GmbHR 2020, 29195