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Lkw-Käufer Julia Rose steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bonifaz Tiedemann Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Fürth vom 23.12.1935 – Az. 1 85 pH 6064/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bonifaz Tiedemann Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lisa Jakobs Solarium Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Julia Rose klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bonifaz Tiedemann Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bonifaz Tiedemann Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.4.2016
Aktenzeichen: q 937 g5 5614/13
GmbHR 1984, 35687