Urteil Elfrieda Heitmann Agenturen GmbH – Geschaeftsfuehrer Elfrieda Heitmann

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Elfrieda Heitmann Agenturen GmbH – BGH vom 15.11.1984 – Az. m 425 7H 7017/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Elfrieda Heitmann Agenturen GmbH einem Geschäftspartner Hannsjörg Graubär Fuhrunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Hannsjörg Graubär Fuhrunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Elfrieda Heitmann Agenturen GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Elfrieda Heitmann Agenturen GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 15.11.1984
Aktenzeichen: C 787 6W 5348/20
ZInsO 2019, 38348