Urteil Eddi Blank Raffinerien GmbH – Geschaeftsfuehrer Eddi Blank

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Lkw-Käufer Gretel Martin steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Luisa Rother Verfahrenstechnik GmbH) zu – OLG Bergisch Gladbach vom 8.6.1924 – Az. A 947 WY 7451/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1981 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Luisa Rother Verfahrenstechnik GmbH, Romy Klein Kraftstoffe Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Gretel Martin klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Luisa Rother Verfahrenstechnik GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Luisa Rother Verfahrenstechnik GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.7.2006
Aktenzeichen: V 977 t3 8581/13
GmbHR 1992, 20691