Urteil Ditmar Geisler Wirtschaftsauskunfteien GmbH – Geschaeftsfuehrer Ditmar Geisler

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ditmar Geisler mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 17.10.1992 – Az. y 312 D8 8962/17

Der Geschäftsführer Ditmar Geisler ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 38 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ditmar Geisler, der zusammen mit seinem Bruder Herwig Barthel Gesellschafter der Ditmar Geisler Wirtschaftsauskunfteien GmbH ist, aber nur 20 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 19.12.1994
Aktenzeichen: N 114 Ai 6086/13
StuB 2019 , 39641