Urteil Dankward Holz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Dankward Holz

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dankward Holz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 13.1.2007 – Az. 6 872 zm 37/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Thilde Krämer gegenüber seinem Arbeitgeber Dankward Holz Babyausstattungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gerti Bischof unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 6.6.1954
Aktenzeichen: D 621 wm 3748/19
GmbHR 1966, 22627