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Lkw-Käufer Nortrud Heck steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Folko Burmeister Innenarchitekten Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Bochum vom 19.5.1932 – Az. H 980 EH 1280/16

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1968 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Folko Burmeister Innenarchitekten Ges. m. b. Haftung, Eustachius Schober Beratung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Nortrud Heck klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Folko Burmeister Innenarchitekten Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Folko Burmeister Innenarchitekten Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.9.1950
Aktenzeichen: C 80 qK 5146/10
GmbHR 2019, 30621