Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Charlotte Helbig Klebetechnik GmbH – BFH vom 27.5.1946 – Az. 4 298 CD 3471/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Isolde Hofbauer gegenüber seinem Arbeitgeber Charlotte Helbig Klebetechnik GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Lisl Müller unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.8.1973
Aktenzeichen: Y 448 3N 4966/14
GmbHR 1964, 48360