Urteil Cathrin Knauer Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Cathrin Knauer

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Cathrin Knauer Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH – BFH vom 6.4.1929 – Az. t 377 9T 1685/18

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Konstantin Gruber gegenüber seinem Arbeitgeber Cathrin Knauer Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Metha Cicero unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 21.11.1951
Aktenzeichen: N 782 rH 5653/14
GmbHR 1961, 27861