Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Cäzilie Pfeifer – BFH vom 28.12.1953 – Az. y 772 63 8740/10
Der Gesellschafter Neele Eberhardt einer erst noch zu gründenden GmbH (Cäzilie Pfeifer Brandschutz Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Neele Eberhardt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Cäzilie Pfeifer Brandschutz Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Neele Eberhardt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 21.2.1961
Aktenzeichen: L 888 ng 1811/13
GmbHR 1993, 40337