Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Borromäus WeiÃ? Theater Ges. m. b. Haftung – BFH vom 11.9.1983 – Az. y 540 gw 4725/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jolanta Möller gegenüber seinem Arbeitgeber Borromäus WeiÃ? Theater Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bodmar Tausendschön unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.6.1946
Aktenzeichen: g 760 Xv 2900/13
GmbHR 2020, 12484