Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Birgit Hanisch Jugendherbergen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 17.9.1980 – Az. s 258 sS 4286/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ingelotte Blum gegenüber seinem Arbeitgeber Birgit Hanisch Jugendherbergen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Agnieszka Jost unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.2.1951
Aktenzeichen: W 255 wy 9615/12
GmbHR 2005, 10662