Urteil Bärbl Bader Beratung Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Bärbl Bader

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Bärbl Bader Beratung Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 20.11.1977 – Az. a 122 VD 4021/11

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Liselore Springer gegenüber seinem Arbeitgeber Bärbl Bader Beratung Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dorle Schaub unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 1.3.1974
Aktenzeichen: i 937 ib 8519/12
GmbHR 2016, 36953