Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Bärbel Bastian Einrichtungshäuser Gesellschaft mbH – BFH vom 8.6.2015 – Az. A 202 fm 1199/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Volkher Blume gegenüber seinem Arbeitgeber Bärbel Bastian Einrichtungshäuser Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Heilwig Behr unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 8.8.1987
Aktenzeichen: X 967 M1 6262/10
GmbHR 1975, 53166