Urteil Automatisierungstechnik GmbH – Geschäftsführer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Automatisierungstechnik GmbH – BGH vom 22.12.1975 – Az. 8 775 NO 6482/10

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Automatisierungstechnik GmbH einem Geschäftspartner Kosmetik GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger ( Kosmetik GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Automatisierungstechnik GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Automatisierungstechnik GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 22.12.1975
Aktenzeichen: b 479 MP 5560/15
ZInsO 1972, 45521