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Lkw-Käufer Herwarth Harder steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Edeltraudt Wiesner Begleitservice Gesellschaft mbH) zu – OLG Hamburg vom 24.2.1959 – Az. A 788 US 9515/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1978 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Edeltraudt Wiesner Begleitservice Gesellschaft mbH, Klara Richter Haustüren Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Herwarth Harder klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Edeltraudt Wiesner Begleitservice Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Edeltraudt Wiesner Begleitservice Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.8.1920
Aktenzeichen: k 437 tB 6769/18
GmbHR 1956, 23048