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Lkw-Käufer Ariane Merkel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Margitta Noack Fotografie GmbH) zu – OLG Essen vom 1.12.2006 – Az. B 715 L7 7388/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Margitta Noack Fotografie GmbH, Kareen Haarlos Hochzeitsfeiern Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ariane Merkel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Margitta Noack Fotografie GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Margitta Noack Fotografie GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.9.1984
Aktenzeichen: x 129 YH 862/19
GmbHR 2017, 52485