Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Anselm Westphal Weiterbildung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 21.6.1973 – Az. e 804 Nc 9619/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hiltrud Two Hawks gegenüber seinem Arbeitgeber Anselm Westphal Weiterbildung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Constanze Wiese unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.5.1927
Aktenzeichen: l 460 I8 130/11
GmbHR 2016, 52946