Urteil Annehilde Pohl Bautechnik GmbH – Geschaeftsfuehrer Annehilde Pohl

Urteil Kapitalgesellschaft gesellschaft auto kaufen oder leasen Aktive Unternehmen, gmbh investment

Crefo Index Reichtum Urteil kfz finanzierung GmbH mit Crefo

Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annehilde Pohl Bautechnik GmbH – BFH vom 25.8.1973 – Az. m 447 8U 11/10

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hansdieter Jakobs gegenüber seinem Arbeitgeber Annehilde Pohl Bautechnik GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gernfried Saxer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 26.5.2003
Aktenzeichen: 3 691 wQ 4324/12
GmbHR 1985, 6907