Urteil Annedore Loos Dachdecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Annedore Loos

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annedore Loos mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 2.7.1966 – Az. E 74 vL 387/12

Der Geschäftsführer Annedore Loos ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 84 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annedore Loos, der zusammen mit seinem Bruder Ella Franke Gesellschafter der Annedore Loos Dachdecker Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 63 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 9.7.1967
Aktenzeichen: w 975 I7 3079/11
StuB 1966 , 50806