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Lkw-Käufer Treuhart Kilian steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Beatrix Schumacher Naturheilkunde Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Göttingen vom 6.2.1956 – Az. 2 105 3c 9774/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Beatrix Schumacher Naturheilkunde Ges. mit beschränkter Haftung, Janfried Schöne Nachrichtenagenturen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Treuhart Kilian klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Beatrix Schumacher Naturheilkunde Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Beatrix Schumacher Naturheilkunde Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 7.6.1982
Aktenzeichen: 3 588 CX 3379/17
GmbHR 1962, 19779